Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Besonderen Wohnformen
Kurs-Nr.: O8033WH002
„Alle Menschen, einschließlich derer mit Behinderungen, haben das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Gewalt gegen behinderte Menschen zu verhindern. Das beinhaltet den Schutz ihrer Freiheit und Unversehrtheit“ (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK).

Wo Menschen zusammen leben kommt es immer wieder auch zu Konflikten, die leider nicht immer friedlich gelöst werden. Um Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen ist in den letzten Jahren viel getan worden. Jede Einrichtung muss inzwischen ein Gewaltschutzkonzept haben, um Gewalt zu verhindern und angemessen zu reagieren.
Welche Rolle spielt der Nutzerbeirat bei diesem wichtigen Thema.
Ist er der Anwalt für die Bewohner und Bewohnerin?
Wird der Nutzerbeirat bei der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes mit einbezogen?
Wie können Gewaltsituationen in der Einrichtung vermindert werden?

Neben dem Thema Gewaltschutz geht es bei diesem Seminar auch noch einmal um das Thema Gesprächsführung. Wie kann der Nutzerbeirat durch eine gute Gesprächsführung seiner Stimme mehr Gehör und verschaffen. Durch die Vermittlung von theoretischen Grundlagen und praktischen Übungen sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen verbessern.

Es sind noch Plätze verfügbar

Beginn
Mo., 02.12.2024,
09:30
Ende
Di., 03.12.2024,
17:00
Dauer
2 Tage
Ort
Meinwerk-Institut IN VIA Akademie
Gebühr
210,00 € Kursgebühr mit Unterkunft/Verpflegung:

Kontakt

Planung:
Christel Fiege
christel.fiege@caritas-paderborn.de
05251 209-365
Verwaltung:
Renate Temborius
renate.temborius@caritas-paderborn.de
05251 209-324